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4. Themenkonzert: Unwilling or Unable
Themenkonzerte rund um die Aufführung zu Karl V. an der Bayerischen Staatsoper
Konzert
Im Fokus der aktuellen völkerrechtlichen Debatte zum Gewaltverbot stehen Staaten, die „nicht willens oder nicht in der Lage sind“ , bestimmte völkerrechtliche Pflichten zu erfüllen und hierdurch des Schutzes durch das Souveränitätsprinzip verlustig würden. Unter welchen Umständen erlaubt jedoch das Völkerrecht bei staatlichem Versagen militärische Interventionen externer Akteure? Unter welchen Voraussetzungen sollte es diese erlauben? Wann sind Interventionen ein Gebot, wann eine Gefahr?